Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnung/en „St. Oak Apartments“ im St. Oak in Kyritz, Marktplatz 2B durch die St. Oak GbR, Marktplatz 2B, 16866 Kyritz (nachfolgend „Vermieter“) an den Mieter (nachfolgend „Mieter“).
2. Vertragsabschluss
Die Buchung der Ferienwohnung/en erfolgt über das Buchungssystem auf der www.st-oak.com Website.Für eine rechtskräftige Buchung ist eine Anzahlung von 30% seitens des Mieters unmittelbar nach der Buchung fällig. Die Bezahlung erfolgt über die angegebenen Zahlungsmethoden des Buchungssystems oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters. Nach erfolgter Anzahlung, erhält der Mieter die Buchungsbestätigung – somit ist die Buchung rechtskräftig. Der Mieter bekommt die Rechnung für die Anzahlung. Der Restbetrag der Buchungsgebühr von 70% ist spätestens 14 Tage vor dem Anreise-Datum fällig und wird über die vorhandenen Zahlungsmethoden des Buchungssystems abgewickelt oder per Überweisung auf das St. Oak GbR Konto getätigt. Nach Bezahlung der vollständigen Buchungsgebühr erhält der Mieter die Rechnung für diese.
3. Zahlungsbedingungen
Für eine rechtskräftige Buchung ist eine Anzahlung von 30% seitens des Mieters unmittelbar nach der Buchung fällig. Die Bezahlung erfolgt über die angegebenen Zahlungsmethoden des Buchungssystems oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters. Nach erfolgter Anzahlung, erhält der Mieter die Buchungsbestätigung – somit ist die Buchung rechtskräftig. Der Mieter bekommt die Rechnung für die Anzahlung. Der Restbetrag der Buchungsgebühr von 70% ist spätestens 14 Tage vor dem Anreise-Datum fällig und wird über die vorhandenen Zahlungsmethoden des Buchungssystems abgewickelt oder per Überweisung auf das St. Oak GbR Konto getätigt. Nach Bezahlung der vollständigen Buchungsgebühr erhält der Mieter die Rechnung für diese.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, gesetzt den Fall, dass o.g. Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet werden, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Ferienwohnung/en neu zu vermieten.
Für zusätzliche Gebühren, die durch Währungswechsel oder/und Auslandsüberweisungen entstehen, trägt der Mieter die anfallenden Gebühren.
4. Preise
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis zuzüglich der Gebühr für die Endreinigung und etwaigen Zusatzleistungen.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Wasser, Strom und Wärmeversorgung sind im Übernachtungspreis enthalten. Wir bitten die Mieter trotzdem, wenn möglich, achtsam mit den natürlichen Ressourcen umzugehen.
5. Anreise & Abreise
5.1 Anreise-Uhrzeit
Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Mieter am jeweiligen Anreise-Tag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Für den seltenen Fall, dass die Ferienwohnung/en ausnahmsweise nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden können, kann kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden (alle Mitarbeiter bemühen sich sehr um eine pünktliche Übergabe).
5.2 Abreise-Uhrzeit
Am Abreisetag sind die Ferienwohnung/en bis 11.00 Uhr zu verlassen (sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde). Türen und Fenster sind bei der Abreise zu schließen.
5.3 Übergabe und Abgabe der Ferienwohnung
Der Vermieter bittet den Mieter die Ferienwohnung/en besenrein zu hinterlassen. D.h. dass das Geschirr gesäubert in die Schränke zurückgestellt ist und der Kühlschrank ausgeräumt ist.
Der Mieter übergibt die Ferienwohnung an den Vermieter in einem Zustand zurück, wie er sie übernommen hat.
Wenn der Mieter die Ferienwohnung/en nicht rechtzeitig räumt, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter für die weitergehende Nutzung die Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter die Ferienwohnung/en frühzeitig verlässt, berechtigt das nicht den Mieter Rück-oder Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
5.4 Schlüssel
Der Mieter erhält am Anreise-Tag nach Vorlage der Buchungsbestätigung einen Schlüssel für die Ferienwohnung/en. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich oder über eine vom Vermieter beauftragen Person oder per Schlüsselbox, der Code wird dem Mieter per E-Mail vor Anreise mitgeteilt.
Die vom Vermieter beauftrage Person darf keine rechtsverbindlichen Erklärungen für den Vermieter abgeben.
Die Schlüssel sind bei Abreise entsprechend den Angaben des Vermieters zu hinterlassen.
6. Rücktritt
6.1 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Bezug der Ferienwohnung vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung bzw. der Rücktritt seitens des Mieters muss schriftlich per E-Mail erfolgen und vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Zeitraum der schriftlichen Stornierung bis zum Anreise-Tag:
100% Rückerstattung, wenn bis 14 Tage vor Anreisetag storniert wird.
50% Rückerstattung, wenn bis 7 Tage vor Anreisetag storniert wird.
0% Rückerstattung, wenn 6 Tage oder weniger vor dem Anreisetag storniert wird.
Der Vermieter bemüht sich bei kurzfristigen Stornierungen den Buchungszeitraum im Buchungssystem zügig freizugeben, um die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, und so Ausfälle zu vermeiden. Bei einer Neuvermietung, die den gleichen Zeitraum wie die stornierte Periode abdeckt, wird dem Mieter die vollständige Buchungsgebühr zurückerstattet.
Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen, wenn dieser per E-Mail die Mietvereinbarung und die AGB bestätigt und akzeptiert.
Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne schriftliche Mitteilung per E-Mail des Mieters an den Vermieter erlischt der Anspruch auf die Buchung.
Es wird geraten bei Bedarf eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen.
6.2 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt – ohne Nennung weiterer Gründe – eine bestätigte Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versenden der Buchungsbestätigung schriftlich per E-Mail zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vermieter ist ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben des Mieters gebucht wird (z.B. irreführende oder falsche Angaben zur Person des Mieters oder des Zwecks seines Aufenthalts).
Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält und es dem Vermieter unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen. Besonders damit gemeint ist die Störung des Hausfriedens und der Nachbarn, sowie Überbelegung und Untervermietung.
Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter, in Folge von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (Krankheit, Unfall o.ä. des Vermieters), sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Buchungsgebühr. Dabei entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz – eine Haftung für Anreisekosten und Übernachtungskosten in Hotels o.ä. wird nicht übernommen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, gesetzt den Fall, dass o.g. Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet werden, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Ferienwohnung/en neu zu vermieten.
7. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung der Ferienwohnung/en.
Die An-und Abreise des Mieters erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Vermieter haftet nicht bei: Ausfällen bzw. Störungen der Wasser-oder Stromversorgung, Beeinträchtigungen durch Unwetter oder anderer höherer Gewalt, sowie Störungen durch Ereignisse in der nahen Nachbarschaft (z.B. Baustellen, Feste).
Für eingebrachte Sachen (u.a. Wertgegenstände), die der Mieter in der Ferienwohnung,
in anderen Räumlichkeiten im Haus oder im Innenhof hinterlässt oder verwahrt, haftet nicht der Vermieter.
Der Vermieter haftet nicht für die Benutzung der hauseigenen Fahrräder.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die etwaige Auswechselung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
Sollte der Mieter zu Beginn des Aufenthalts Mängel, Schäden oder Unvollständigkeit zum Inventar und an den Räumlichkeiten wie z.B. Parkett, Fenster, Türen, sowie den hauseigenen Fahrräder feststellen oder Leistungsstörungen (wie z.B. kein Warmwasser, undichte Armaturen) bemerken, muss der Vermieter augenblicklich informiert werden, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Etwaige Ansprüche seitens des Mieters verfallen ebenfalls, wenn der Vermieter nicht unverzüglich informiert
wird oder erst kurz oder nach der Abreise informiert wird.
Sollten während des Aufenthalts Mängel, Schäden oder Unvollständigkeit zum Inventar oder an den Räumlichkeiten, wie z.B. Parkett, Fenster, Türen, sowie hauseigenen Fahrräder durch den Mieter auftreten, muss augenblicklich der Vermieter informiert werden. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden, es besteht Schadensersatzanspruch seitens des Vermieters. Ebenso, wenn der Mieter es versäumt Schäden o.ä. vor oder nach seiner Abreise zu melden.
Zu einer privaten Haftpflicht seitens des Mieters wird geraten.
Verjährung: Schadenersatzansprüche des Mieters oder Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren nach 6 Monaten. Ansprüche des Vermieters verjähren nach in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
8. Datenschutz
Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
9. Das Gestatten zur Nutzung eines Internetzugang über WLAN
Für die Dauer des Aufenthalts gestattet der Vermieter dem Mieter die Mitbenutzung des Internetzugangs über das hauseigene WLAN, sofern der Mieter nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. widerrechtliche Downloads). Zugangscodes dürfen durch den Vermieter jederzeit geändert werden. Der Vermieter gewährleistet keine ständige Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.
Für die widerrechtliche Nutzung haftet der Mieter, strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Der Vermieter hält sich vor, jederzeit das Internet oder den Zugang zu bestimmten Seiten und Diensten zu sperren (u.a. zu gewaltverherrlichenden, pornografischen und kostenpflichtigen Seiten), sowie bei rechtsmissbräuchlicher Nutzung, wenn der Vermieter eine Inanspruchnahme befürchten muss.
Der Mieter hat kein Recht die Mitbenutzung an Dritte zu übertragen, sowie die Zugangsdaten (Login und Passwort) an diese weiterzugeben. Es sei denn, der Vermieter gibt schriftlich seine Zustimmung dazu und bekommt zuvor vom Dritten die unterschriebenen AGB inklusive kompletter Identitätsangabe wie Name, Anschrift etc..
Die Nutzung des Internetzugangs über WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters – für Schäden an digitalen Medien oder anderweitig durch die Verwendung des Internets verursachte Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter verweist hiermit auf mögliche Gefahren durch die Nutzung hin, für die er keine Haftung übernimmt (z.B. das Übertragen von Schadsoftware wie Viren o.ä. auf ein Endgerät). Das hauseigene Internet verfügt nicht über Virenschutz und Firewall. Während der Nutzung erfolgt der hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt, was unter Umständen von Dritten eingesehen werden kann.
10. Hausordnung – Pflichten des Mieters
Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten.
Die max. Anzahl der Übernachtungsgäste pro Ferienwohnung ist wie folgt: Loft-Apartment: max. 4 Gäste
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
Parties sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, die gesamten Räumlichkeiten (inkl. Innenhof, Treppenhaus, Fahrradraum) samt Inventar pfleglich zu behandeln. Das Verschieben von größeren Einrichtungsgegenständen (z.B. Bett, Sofa, Kommoden) ist untersagt.
Der Mieter muss dem Vermieter und vom Vermieter beauftragten Personen jederzeit den Zugang zur Ferienwohnung für notwendige Wartungs-, Reparatur und Reinigungsmaßnahmen gestatten, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
Der Mieter ist nicht berechtigt die Ferienwohnung/en, sowie anderen Räumlichkeiten und Außenanlagen an Dritte zu vermieten oder zu überlassen oder für einen anderen Zweck als vertraglich vereinbart zu nutzen.
Sollte der Mieter zu Beginn des Aufenthalts Mängel, Schäden oder Unvollständigkeit zum Inventar und an den Räumlichkeiten, wie z.B. Parkett, Fenster, Türen, sowie den hauseigenen Fahrräder feststellen, muss der Vermieter augenblicklich informiert werden, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Etwaige Ansprüche seitens des Mieters verfallen ebenfalls, wenn der Vermieter nicht unverzüglich informiert wird oder erst kurz oder nach der Abreise informiert wird.
Sollten während des Aufenthalts Mängel, Schäden oder Unvollständigkeit zum Inventar und an den Räumlichkeiten, wie z.B. Parkett, Fenster, Türen, sowie der hauseigenen Fahrräder durch den Mieter auftreten, muss augenblicklich der Vermieter informiert werden. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden, es besteht Schadensersatzanspruch seitens des Vermieters. Ebenso, wenn der Mieter es versäumt Schäden o.ä. vor oder nach seiner Abreise zu melden.
Zu einer privaten Haftpflicht seitens des Mieters wird geraten.
11. Haustiere
Es sind ausschließlich Hunde erlaubt. Es sind nicht mehr als 2 Hunde pro Ferienwohnung zugelassen, es sei denn, es wird im Vorhinein abgesprochen. Bitte die Art und Anzahl per E-Mail vor der Anreise mitteilen.
Nach Bedarf und Verfügung stellt der Vermieter gerne ein Hundebett, ein großes Hundehandtuch, eine kleine Hundedecke sowie Hundenäpfe zur Verfügung.
Hunde sind nicht auf den Betten und Sitzmöbeln erlaubt. Alle Gegenstände in der Ferienwohnung, die nicht ausschließlich Hundeartikel sind, dürfen nicht für den Hund zweckentfremdet werden. Nasse oder dreckige Hunde sollten vor dem Betreten der Ferienwohnung gut abtrocknet werden.
Der Mieter bzw. Hundebesitzer achtet darauf, dass die Nachbarn nicht durch übermäßiges Hundebellen gestört werden
Die Kotbeutel bitte nicht im Abfalleimer der Ferienwohnung wegwerfen, sondern die Mülleimer auf der Straße und am Marktplatz verwenden oder in der schwarzen Tonne im Innenhof entsorgen.
Falls der Hund aus Versehen irgendwo in der Ferienwohnung oder im Treppenhaus markiert, uriniert oder sein Geschäft verrichtet, bitte umgehend dem Vermieter mitteilen, damit man bis zum Bezug der nächsten Gäste die Stelle hygienisch reinigen kann. Das gleiche gilt, wenn der Hund durch Beißen oder Kratzen Materialien beschädigt (z.B. Kissen, Sofabeine etc.). Dies bitte umgehend dem Vermieter mitteilen, damit man bis zum Bezug der nächsten Gäste die Materialien aufarbeiten oder ersetzen kann. Für etwaige Sonder-Reinigungen, Reparaturen oder den Neuerwerb durch Beschädigung, die durch den Hund verursacht wurden, haftet der Mieter und die Kosten werden ihm in Rechnung gestellt.
Deswegen soll der Mieter im Besitz einer gültigen Hundehaftpflicht-Versicherung sein.
Für etwaige Besucher mit Hunden haftet der Mieter.
12. Salvatorische Klausel
Alle zusätzlichen Vereinbarungen oder Änderungen des Mietvertrages für die Ferienwohnung/en bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Berlin zuständig. Es gilt deutsches Recht, die Vertragssprache ist Deutsch.